Herr H. aus Lößnitz soll mittlerweile 195 Euro für einen Anruf zahlen, den er so nie getätigt hat. Im März 2015 erhielt Herr H. erstmals eine Rechnung von Euro Inkasso Solutions s.r.o. in Höhe von 90 Euro für die Inanspruchnahme einer Erotik-Hotline. Trotz ordnungsgemäßen Widerspruchs gegen die Forderung erhält Herr H. weitere Mahnungen, zunächst in Höhe von 135 Euro und nun sogar in Höhe von 195 Euro. Ein Nachweis, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, wurde bisher von dem genannten Unternehmen nicht erbracht. Stattdessen hat er nun eine viel teurere Rechnung der Euro Inkasso Solutions erhalten.
„Euro Inkasso Solutions s.r.o., das sich mittlerweile E.I.S.R.O. nennt, ist für uns kein unbekanntes Unternehmen“, weiß Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Schon seit Jahren erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unberechtigte Forderungsschreiben. Teilweise wurden die Verbraucher vorher von dubiosen Unbekannten angerufen und unter einem Vorwand nach Namen und Adresse ausgefragt.
Bei einer anderen Masche fallen die beschriebenen 90 Euro für den Anruf bei einer Erotik-Hotline an, die so nie gewählt wurde. „Hier wird mit dem Schamgefühl der Verbraucher gespielt, die zwar eine Erotik-Hotline gewählt haben, für die im Anschluss jedoch 90 Euro verlangt wird, ohne dass der Verbraucher im Vorfeld davon wusste. Da es sich um eine Erotik-Hotline handelt, zahlen viele den Betrag dennoch. Generell ist ein erhöhtes Entgelt aber nur zu zahlen, wenn der Verbraucher vor Beginn des eigentlichen Telefonats auch über die entstehenden Kosten informiert wird“, erklärt Hartmann.
Es ist wichtig, Unbekannten am Telefon keine persönlichen Daten herauszugeben, sei der Vorwand des Anrufers auch noch so edel. Zudem dürfen nur registrierte Inkassounternehmen in Deutschland Forderungen betreiben. Im Justizportal des Bundes und der Länder unter
www.rechtsdienstleistungsregister.de kann jeder selbst nachschauen, ob eine Registrierung des jeweiligen Inkassodienstleisters vorliegt
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