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EuGH: Verstoß gegen DSGVO allein genügt nicht für Schadenersatz

ChristophMeinersmann (CC0), Pixabay
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Ein Österreicher hatte gegen die Post seines Landes wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geklagt. Diese hatte Informationen aus der Bevölkerung gesammelt. Unter Verwendung eines Algorithmus leitete sie auf Basis sozialer und demografischer Merkmale die politische Affinität einzelner Personen ab und definierte entsprechende Zielgruppenadressen.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/datenschutz-eugh-verstoss-gegen-dsgvo-allein-genuegt-nicht-fuer-schadenersatz/29146774.html

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