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EuGH fällt gutes Urteil für Verbraucher

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Reisende können bei einer Annullierung ihres Fluges nach einem Gerichtsurteil weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen.

In bestimmten Fällen könne über eine Ausgleichsleistung für den materiellen Schaden auch eine Entschädigung für „immaterielle Schäden“ verlangt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Demnach haben Verbraucher bei kurzfristigen Flugannullierungen nicht nur etwa Anspruch auf Erstattung der Flugscheine und eventueller Hotel- oder Taxikosten. Laut Urteil steht ihnen auch weitergehender Schadenersatz als „individualisierte Wiedergutmachung“ zu.Darüber hinaus ist ein Flug laut dem Urteil auch dann als annulliert einzustufen, wenn der Flieger „aus welchen Gründen auch immer“ zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss. Dies gelte selbst dann, wenn die Passagiere auf andere Flüge umgebucht wurden.

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