Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA treibt den Aufbau der neuen EU-weiten Geldwäscheaufsicht weiter voran und hat einen entscheidenden nächsten Schritt eingeleitet. Auf ihrer Website konsultiert die Behörde derzeit einen technischen Implementierungsstandard, der die Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht über die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor regeln soll.
Interessierte Akteure – darunter Finanzinstitute, Verbände, Beratungen und Aufsichtsbehörden – können sich bis zum 27. Januar 2026 an der Konsultation beteiligen. Die Rückmeldungen sollen dazu beitragen, die praktische Umsetzbarkeit der neuen Aufsichtsstrukturen frühzeitig abzusichern.
Direkte AMLA-Aufsicht ab 2028 geplant
Im Mittelpunkt steht der „Implementing Technical Standard on cooperation for direct supervision under Article 15(3) AMLAR“. Dieser Standard legt fest, wie die Zusammenarbeit zwischen der AMLA und den nationalen Aufsichtsbehörden organisiert wird, sobald die EU-Behörde ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Verpflichtete im Finanzsektor übernimmt.
Für Deutschland betrifft dies insbesondere die BaFin, die künftig einen Teil ihrer bisherigen Zuständigkeiten an die AMLA abgeben wird. Ziel ist eine einheitlichere, schlagkräftigere Aufsicht über besonders risikobehaftete oder grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute.
Auswahlverfahren startet 2027 – Vorbereitung schon 2026
Der Implementierungsstandard sieht einen klaren Zeitplan vor. Das formelle Auswahlverfahren für die künftig direkt beaufsichtigten Institute soll spätestens am 1. Juli 2027 beginnen. Die praktische Vorbereitung darauf soll jedoch bereits im Jahr 2026 anlaufen.
Im Rahmen dieses Auswahlprozesses werden Verpflichtete im Finanzsektor umfangreiche Daten an ihre nationalen Aufsichtsbehörden melden müssen. Diese Informationen bilden die Grundlage dafür, welche Institute künftig unter die direkte Aufsicht der AMLA fallen – etwa aufgrund ihrer Größe, ihres Risikoprofils oder ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Klare Regeln für Zuständigkeiten und Befugnisse
Ein weiterer Schwerpunkt des konsultierten Standards ist die Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen den nationalen Behörden und der AMLA. Der ITS soll klar regeln, wer künftig für Prüfungen, Anordnungen, Maßnahmen und Durchsetzung zuständig ist, um Überschneidungen oder Aufsichtslücken zu vermeiden.
Für den Finanzsektor bedeutet dies eine grundlegende Umstellung: Institute müssen sich auf eine neue europäische Aufsichtsebene einstellen, die direkt eingreifen kann. Zugleich verspricht sich die EU davon eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, da nationale Unterschiede und Aufsichtslücken reduziert werden sollen.
Mit der nun gestarteten Konsultation macht die AMLA deutlich, dass der Übergang von national geprägter Aufsicht hin zu einer zentralisierten europäischen Geldwäschekontrolle konkret Gestalt annimmt. Für Finanzmarktteilnehmer ist dies ein klares Signal, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
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