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EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung – Modeindustrie unter Druck

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die EU zieht die Reißleine gegen die Verschwendung in der Modebranche: Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Modeunternehmen in der Europäischen Union nicht verkaufte Kleidung und Schuhe nur noch in Ausnahmefällen vernichten. Für mittelgroße Unternehmen greift die Regel ab dem Jahr 2030. Ziel ist es, Abfallmengen zu reduzieren, Umweltschäden einzudämmen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.

Verwerten statt vernichten

Wie die EU-Kommission heute mitteilte, sind nur eng begrenzte Ausnahmen vorgesehen – etwa bei beschädigter Ware. Unternehmen sollen stattdessen Möglichkeiten wie Weiterverkauf, Spenden, Wiederaufbereitung oder Recycling nutzen. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung.

Außerdem sind Unternehmen künftig stärker zur Transparenz verpflichtet: Bereits jetzt müssen große Firmen offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen. Ab 2030 gilt diese Berichtspflicht auch für mittelgroße Betriebe.

Wettbewerbsvorteile für nachhaltige Geschäftsmodelle

Die EU-Kommission betont, dass die Regelung nicht nur dem Umweltschutz dient, sondern auch für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen soll – insbesondere für Unternehmen, die bereits heute auf nachhaltige Lieferketten und Produktionsprozesse setzen.

Laut Schätzungen der Kommission werden in Europa jedes Jahr vier bis neun Prozent der produzierten Textilien vernichtet, ohne je getragen worden zu sein – ein enormer ökologischer und wirtschaftlicher Schaden.

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