Startseite Vorsicht BAFIN EU-Offenlegungsverordnung: EU-Kommission sorgt mit berichtigten Regulierungsstandards für mehr Rechtssicherheit
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EU-Offenlegungsverordnung: EU-Kommission sorgt mit berichtigten Regulierungsstandards für mehr Rechtssicherheit

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat am 27. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt eine berichtigte Version der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Insbesondere in Anhang II hat sie redaktionelle Korrekturen vorgenommen; die Überschrift und das erste Kreuzchen in der folgenden orangenen Box auf „Nein“ korrigiert.

Eine weitere wesentliche Korrektur erfolgte im Anhang III, wo die EU-Kommission eine fälschlicherweise doppelt abgedruckte Frage durch eine bisher fehlende Frage ersetzte. Auch in den anderen Sprachfassungen des Amtsblatts hat die Kommission die Fehler berichtigt. Rechtzeitig vor der verpflichtenden Erstanwendung der RTS sorgt sie damit für mehr Rechtssicherheit.

Zum Hintergrund: Am 25. Juli 2022 wurden die RTS zur EU-Offenlegungsverordnung als Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlicht. Die RTS sind seit dem 1. Januar 2023 von den betreffenden Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte in ihrer Meldung vom 15. August 2022 darauf hingewiesen, dass einige Anhänge der im Amtsblatt veröffentlichten deutschen Sprachfassung redaktionelle Versehen enthalten.

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