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Für Bürger aus Drittstaaten soll es in der Europäischen Union künftig eine einheitliche und kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geben.

Darauf zielt eine Richtlinie ab, die heute vom Europaparlament verabschiedet wurde. Der Rat hat dem Text bereits zugestimmt, die Neuregelung kann damit in Kürze in Kraft treten. Die 27 EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.Die Neuregelung gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU, die in einem EU-Staat arbeiten wollen oder sich bereits legal in einem Mitgliedsland aufhalten. Ihre Rechte sollen künftig gestärkt werden. Grundsätzlich sollen sie beispielsweise ein Anrecht auf „korrekte Arbeitsbedingungen“, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, auf Sozialversicherung und Renten erhalten.

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