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In der Europäischen Union sollen Personen, die über Onlineplattformen Dienstleistungen wie Taxifahren, Haushaltshilfe oder Essenslieferungen anbieten, zukünftig stärkere Arbeitsrechte erhalten. Eine Einigung zwischen den Vertretern des Europaparlaments und den Mitgliedstaaten sieht vor, Maßnahmen gegen die Problematik der Scheinselbstständigkeit zu verstärken. Dies bedeutet, dass Personen, bei denen Anzeichen für eine Arbeitskontrolle durch die Plattform bestehen, als Angestellte und nicht als Selbstständige betrachtet werden sollen. Die Plattformen tragen die Beweislast, sollten sie behaupten, dass kein Anstellungsverhältnis vorliegt.

Die neuen Regelungen könnten den betroffenen Arbeitnehmern Vorteile wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosenunterstützung und finanzielle Absicherung bieten. Laut Elisabetta Gualmini, der Hauptverhandlerin des EU-Parlaments, sind bis zu 40 Millionen Menschen in Europa als Plattformarbeiter tätig.

Obwohl bereits im Dezember eine vorläufige Einigung erzielt wurde, scheiterte die endgültige Verabschiedung der Regeln. Unter der belgischen EU-Ratspräsidentschaft wurde nun ein neuer Kompromiss erreicht, der noch die Zustimmung des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten erfordert, um in Kraft zu treten.

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