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Es wird langsam ENG für Dieselfahrer

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Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Dieselfahrverbot verhängen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt heute. Das Gericht verpflichtete die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen.

Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden. Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkws und Diesel-Lkws.

Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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