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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und das Thema „Forderungen gegen stille Gesellschafter“

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Auch dazu gibt es interessante Ausführungen im Insolvenzgutachten:

„Forderungen gegen stille Gesellschafter Auf Konto 767 – Verlustzuweisungen stille Gesellschafter sind per 30. September 2016 Forderungen gegen die stillen Gesellschafter in Höhe von € 72.659.195,74 ersichtlich.Der Saldo des Kontos resultiert aus einer einzelnen am 31. Dezember 2014 vorgenommenen Buchung, welche wohl auf Grund der Anweisung der Wirtschaftsprüfer vorgenommen wurde. Jedenfalls trägt die Buchung den Vermerk „Verlustzuweisung stille Gesellschafter 2014, Nachbuchung WP“.Als Gegenkonto wurde das Konto 2660 – Erträge aus Ergebnisanteilen stille Gesellschafter verwendet. Im vorliegenden Jahresabschluss 2014 sind beide Konten allerdings nicht ersichtlich.Hintergrund dieser Verlustzuweisung ist, daß die stillen Beteiligten als typisch stille Beteiligungen bei Beendigung, hier nach 36 Monaten, keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen haben. Vielmehr besteht lediglich ein Anspruch auf Auszahlung eines sich aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz ergebenden Guthabens. Nach Angaben der handelnden Personen hat man, nachdem das Ergebnis der BDO Wirtschaftsprüfungsgeseilschaft über die Bewertung der Pfänder vorlag, zum einen die Forderungen gegen die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG abgewertet.

Zum anderen wurde dieser so entstandene Verlust den stillen Beteiligten insgesamt zugewiesen. Tatsächlich müsste eine Verlustzuweisung stichtagsbezogen für jeden einzelnen stillen Beteiligten erfolgen.Dementsprechend hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine einzelne Zuweisung der Verluste zu erfolgen. Mit den entsprechenden Gegenforderungen sind die Kapitalkonten der stillen Beteiligten zu belasten und lediglich ein sich nach Saldierung der Forderungen ergebender Saldo ist den stillen Beteiligten auszuzahlen bzw. zur insolvenztabeile festzustellen. Insoweit kommt dieser Position kein selbständiger Wert zu. Um diesen sind lediglich die Forderungen der stillen Beteiligten zu mindern.“

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