Nur durch einen Rangrücktritt der SEB konnte das Unternehmen eine Insolvenz verhindern, das kann man in der aktuellen hinterlegten Bilanz des Unternehmen entnehmen. Trotzdem gilt das Unternehmen natürlich als bilanzielle überschuldet. Genau das weist auch die Bilanz im Wortlaut aus. Hier heißt es Zitat: „Der aktivische Ausweis „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts hat die SEB AG eine Rangrücktrittserklärung in ausreichender Höhe abgegeben.“
Das Unternehmen selber steht ja seit längerer Zeit in der öffentlichen Diskussion, auch beim Magazin „Test“ Zitat: „Erneut ist die Bank SEB AG mit Klagen gegen Teilhaber an der „Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG“ gescheitert. Die Bank verlangt von den Anlegern die Zahlung von Zinsen für ein Darlehen an den Fonds. Das ist treuwidrig, entschieden inzwischen zahlreiche Gerichte.“
https://www.test.de/Erste-Euro-Wert-Immobilienfonds-KG-Anleger-erfolgreich-im-Streit-mit-der-SEB-4456578-0/
Schaut man sich aber die Gesamtentwklcung an, dann muss man sich sicherlich um die wirtschaftliche Stärke des Unternehmen ernsthafte Gedanken machen. Wir hatten ja bereits im vorigen Jahr zu dem Unternehmen einen Bericht veröffentlicht.
Kommentar hinterlassen