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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg- Sicherstellung von Vermögen

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In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6800 Js 13/15) gegen Nico Christiansen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges über die Internetverkaufsportale „Kleiderkreisel“ und „Mamikreisel“ ist zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten das Guthaben auf dem Konto DE39 5123 0800 2620 7660 94 des Nico Christiansen bei der Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim in Höhe von 3.527,65 € beschlagnahmt worden.

Auf das genannte Konto hatten 193 Geschädigte Zahlungen in Gesamthöhe von 13.641,68 Euro geleistet.

Eine aktuelle Anschrift des Beschuldigten Nico Christiansen ist nicht bekannt.

Diese Mitteilung soll denjenigen Geschädigten, die Geld auf das genannte Konto überwiesen haben, die Möglichkeit eröffnen, Ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 41 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 4171 Js 1/16, und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6800 Js 13/15 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.

Staatsanwaltschaft Hamburg, 6800 Js 13/15 gez. Brinker, Oberstaatsanwalt

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