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Ermittlungen nach umstrittener Rede bei Berlinale-Veranstaltung

wal_172619 (CC0), Pixabay
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Nach einer Veranstaltung im Rahmen der Berlinale, bei der von Völkermord an den Palästinensern die Rede war, hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Ermittlungen aufgenommen. Ein Sprecher der Berliner Polizei bestätigte, dass der Vorgang geprüft werde. Der Staatsschutz ist für politische Straftaten zuständig. Mehrere Medien hatten zuvor über den Vorfall berichtet.

Die umstrittenen Äußerungen fielen am Samstagabend in der Bildungseinrichtung Urania. Der Regisseur Jun Li verlas eine Rede des Schauspielers Erfan Shekarriz, der in seinem Film Queerpanorama mitwirkt. Der Film wurde im Rahmen des Festivalprogramms gezeigt, wie eine Berlinale-Sprecherin bestätigte.

Kritik an Israel und der deutschen Regierung

Ein Videomitschnitt, der in sozialen Netzwerken kursiert, zeigt Teile der Rede. Darin wurde Israel als „brutaler Siedlerkolonialstaat“ bezeichnet, unter dem Millionen von Palästinensern „erstickten“. Zudem wurde die deutsche Regierung sowie ihre Kulturinstitutionen, einschließlich der Berlinale, kritisiert. Ihnen wurde vorgeworfen, zur „Apartheid, zum Völkermord und zur Auslöschung des palästinensischen Volkes“ beizutragen. Die Aussagen sorgten für gemischte Reaktionen im Publikum, darunter sowohl Zustimmung als auch kritische Zwischenrufe.

In dem Beitrag war außerdem die umstrittene propalästinensische Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ zu hören, die von vielen als Aufruf zur Vernichtung Israels interpretiert wird.

Berlinale distanziert sich von Vorfall

Die Intendantin des Filmfestivals, Tricia Tuttle, äußerte ihr Bedauern über den Vorfall. „Wir haben unsere Gäste im Vorfeld darauf hingewiesen, welche politischen Äußerungen besonders sensibel und welche möglicherweise strafbar sind“, erklärte sie. Die Berlinale betonte, dass sie für Meinungsfreiheit stehe, aber keine Plattform für strafrechtlich relevante Aussagen bieten wolle.

Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Es bleibt abzuwarten, ob die Äußerungen strafrechtliche Konsequenzen haben werden.

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