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Erfundene Regeln, echte Verwirrung: Fake-Flyer täuschen Sicherheitsgebühr für Weihnachtsmärkte vor

Kranich17 (CC0), Pixabay
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Kurz vor Beginn der Weihnachtsmarktsaison sorgen gefälschte Flyer in Sachsen und mehreren weiteren Bundesländern für Verunsicherung unter Bürgerinnen und Bürgern. In den Schreiben wird behauptet, der Besuch von Weihnachtsmärkten sei künftig nur noch nach vorheriger behördlicher Anmeldung möglich. Zusätzlich werde eine sogenannte „Sicherheitsgebühr“ erhoben – eine Darstellung, die bei vielen Leserinnen und Lesern Zweifel und Sorge auslöst.

Konkret heißt es in den Flyern, Besucher müssten vor dem Marktbesuch 2,50 Euro bezahlen, um eine „Unbedenklichkeits-Bescheinigung“ zu erhalten. Diese werde angeblich vom Verfassungsschutz ausgestellt. Erst mit diesem Dokument sei der Zutritt zu Weihnachtsmärkten erlaubt. Die Verfasser bedienen sich dabei bewusst einer offiziellen Sprache und verweisen auf staatliche Institutionen, um den Eindruck einer echten behördlichen Maßnahme zu erwecken.

Die falschen Informationen tauchten unter anderem in Chemnitz, Leipzig und Freiberg auf. Auch aus weiteren Regionen Deutschlands, darunter mehrere westdeutsche Städte, wurden vergleichbare Fälle gemeldet. Wie viele Menschen die Inhalte bereits ernst genommen haben, ist unklar. Kommunen gehen jedoch davon aus, dass die Flyer gezielt auf Verunsicherung setzen und möglicherweise auch auf finanzielle Täuschung abzielen.

Stadtverwaltungen reagierten schnell und eindeutig. Die Chemnitzer Stadtsprecherin Anne Gottschalk stellte klar, dass es sich bei den Flyern um Fälschungen handelt. Es gebe weder eine Sicherheitsgebühr noch eine Anmeldepflicht für Weihnachtsmärkte. Auch der Verfassungsschutz sei in keinerlei Genehmigungs- oder Kontrollverfahren für Marktbesucher eingebunden.

Behörden betonen, dass Weihnachtsmärkte weiterhin frei zugänglich sind. Zwar existieren Sicherheitskonzepte, diese betreffen jedoch ausschließlich organisatorische Maßnahmen der Veranstalter und Kommunen – nicht die Besucherinnen und Besucher. Die Verbreitung der Fake-Flyer könnte strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa wegen Täuschung oder des Missbrauchs behördlicher Bezeichnungen.

Die Bevölkerung wird eindringlich dazu aufgerufen, wachsam zu sein und verdächtige Flyer, Aushänge oder Online-Beiträge zu melden. In Zeiten erhöhter Sensibilität rund um öffentliche Veranstaltungen könne gezielte Desinformation besonders schnell Vertrauen untergraben, warnen die Kommunen.

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