Verbraucherschutzinformationen

Erfolg für den Verbraucherschutz

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob die Vorgaben der europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer solchen nationalen Regelung entgegenstehen. Der BGH hatte deshalb im Mai 2020 den EuGH in der Sache angefragt.

In der Frage, ob Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen von Internet-Konzernen wie zum Beispiel Facebook oder Google anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen, zeichnet sich ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentralen ab: Der Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Richard de la Tour, kam zu dem Schluss, dass die Verbände klageberechtigt sind – auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen. Das geht aus den veröffentlichen Empfehlungen an den EuGH hervor. Die Gutachten sind nicht bindend, oft folgen ihnen die Luxemburger Richter aber.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Konkurrenz zu PayPal: Europäisches Bezahlsystem Wero im Test

Das digitale Bezahlsystem Wero will in Europa eine ernsthafte Alternative zu US-Anbietern wie...

Verbraucherschutzinformationen

Preisturbulenzen bei Gold und Silber: Wackelt der „sichere Hafen“?

Gold und Silber galten über Jahrzehnte als verlässliche Rückzugsorte in Krisenzeiten. Doch...

Verbraucherschutzinformationen

Elektronische Patientenakte bleibt Ladenhüter: Verbraucherschützer sehen mehrere Gründe

Ein Jahr nach breiter Einführung wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland...

Verbraucherschutzinformationen

Energieausweis richtig lesen – Was er über Heizkosten verrät

Wenn Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten wollen,...