Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

„Das Kammergericht Berlin hat mit seiner Entscheidung einen wegweisenden Schritt für die Verbraucherrechte gemacht. Die vom vzbv beanstandeten Preisanpassungsklauseln von Spotify und Netflix sind laut Urteil nicht rechtmäßig. Diese Entscheidung könnte zukünftig einseitige Preissteigerungen durch Streaming-Anbieter in Deutschland generell unterbinden. Das Gericht urteilte, dass eine Preiserhöhung seitens Netflix und Spotify ohne die Zustimmung der Kunden nicht erlaubt ist. Es wurde betont, dass es für Netflix und Spotify machbar sei, eine solche Zustimmung von ihren Nutzern einzuholen, ohne großen Aufwand. Diese Urteile senden ein klares Zeichen.“

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Belastete Lebensmittel: Umweltorganisation schlägt Alarm wegen TFA-Funden in Brot, Pasta und Co.

Eine neue europaweite Untersuchung sorgt für Aufsehen: In einem Großteil gängiger Getreideprodukte...

Verbraucherschutzinformationen

Neue Stromzähler, neue Kosten – warum Verbraucher jetzt genau hinsehen müssen

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler in Deutschland durch digitale Geräte ersetzt...

Verbraucherschutzinformationen

Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für...

Verbraucherschutzinformationen

„Shrinkflation“: Iglo nach Reduktion der Füllmenge verurteilt – erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Lebensmittelhersteller Iglo wegen einer nicht deutlich...