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Epstein-Akten: US-Justizministerium überschreitet gesetzliche Frist – Veröffentlichung bleibt unklar

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Mehr als einen Monat nach Ablauf der gesetzlichen Frist wartet die Öffentlichkeit weiter auf die vollständige Veröffentlichung der Jeffrey-Epstein-Akten. Obwohl der Kongress das Justizministerium im Rahmen des Epstein Files Transparency Act zur Offenlegung sämtlicher Unterlagen verpflichtet hat, bleibt der Großteil der Dokumente bislang unter Verschluss.

In einem Gerichtsdokument vom 27. Januar teilte das US-Justizministerium (DOJ) mit, man habe „substanzielle Fortschritte“ bei der Durchsicht von Millionen von Dateien gemacht, könne jedoch keinen konkreten Veröffentlichungstermin nennen. Die Behörde betont, es müsse sichergestellt werden, dass sensible Daten, insbesondere identifizierende Informationen von Opfern, geschützt bleiben.

Bereits im November 2025 hatte Präsident Donald Trump das Transparenzgesetz unterzeichnet, das dem DOJ eine Frist von 30 Tagen setzte. Zwar veröffentlichte das Ministerium kurz vor Ablauf dieser Frist am 19. Dezember eine erste Tranche von Akten, Fotos und E-Mails – jedoch größtenteils geschwärzt und ohne erklärenden Kontext.

Laut Angaben des DOJ wurden bislang rund 13.000 Dokumente in die sogenannte „Epstein Library“ eingestellt. Noch immer seien jedoch bis zu zwei Millionen weitere Dateien in Bearbeitung. In einer Stellungnahme heißt es, mehr als 400 Anwälte und 100 Analyst:innen arbeiteten unter Hochdruck an der Prüfung des Materials.

Forderung nach unabhängiger Kontrolle abgelehnt

Die Abgeordneten Thomas Massie (Republikaner) und Ro Khanna (Demokrat) beantragten Anfang Januar die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten, um die ordnungsgemäße Offenlegung zu gewährleisten. Ihr Vorwurf: Das Verhalten des DOJ sei ein „eklatanter Verstoß gegen gesetzliche Offenlegungspflichten“ und verursache „erneutes Leid für Überlebende“.

Der zuständige Richter Paul Engelmayer lehnte den Antrag jedoch am 21. Januar ab. Begründung: Das Strafverfahren sei nicht der geeignete Rahmen, um die Einhaltung des Transparenzgesetzes zu überprüfen.

Kritik an schleppender Offenlegung wächst

Viele Beobachter kritisieren die mangelnde Transparenz und die zögerliche Veröffentlichung durch das DOJ. Auch weil Teile der bislang veröffentlichten Akten brisante Bilder und Andeutungen enthalten, jedoch stark redigiert wurden. Die vollständige Aufarbeitung des Epstein-Komplexes bleibt damit weiter ungewiss.

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