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Epayments Systems Ltd: Beschränkung der Erbringung von Dienstleistungen

kpuljek (CC0), Pixabay
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Gemäß der Entscheidung der Financial Conduct Authority (FCA) als zuständige Aufsichtsbehörde in England sind der Epayments Systems Ltd folgende Anforderungen bis auf weiteres auferlegt worden:

Das E-Geldinstitut darf keine konzessionspflichtigen Dienstleistungen mehr erbringen. Das E-Geldinstitut hat seine Kunden auf seiner website (https://www.epayments.com/ (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) ), auf mobilen oder anderen digitalen Kanälen darauf hinzuweisen, dass es keine konzessionspflichtigen Tätigkeiten mehr durchführen darf. Das E-Geldinstitut darf keine Geschäfte mit den von Epayments System Ltd selbst eingestuften Firmen-, Privat- und / oder Freiberuflerkunden tätigen. Geschäfte dürfen bis auf weiteres nur mit Kunden aus einer von der FCA genehmigten Kundenliste getätigt werden.

Für Details zu den Beschränkungen der Epayments Systems Ltd wird auf den folgenden Link verwiesen (einsehbar unter „requirements applying to the firm“):

https://register.fca.org.uk/ShPo_FirmDetailsPage?id=001b000000m4IXgAAM#ShPo_PermissionsAnchor (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

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