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In einem für Eltern enttäuschenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher in Berlin bestehende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen aufgehoben. Das in Leipzig ansässige Gericht entschied, dass private Kita-Betreiber mit ihren pädagogischen Angeboten über das hinausgehen dürfen, was die Behörden als notwendig ansehen, und dieses auch das Recht beinhaltet, zusätzliche Kosten durch erhöhte Beiträge der Eltern zu decken. Berlin hatte bislang die Zuzahlungen der Eltern auf einen Betrag von monatlich 90 Euro begrenzt.

Die Entscheidung fiel nach einer Klage einer Kita-Betreiberin, die mehrere bilingual betriebene Kitas führt und von den Eltern höhere Beiträge erhoben hatte. Aufgrund dieser Praxis wurden ihr von den Behörden die Betriebskostenzuschüsse gekürzt. Durch das aktuelle Urteil ist Berlin nun verpflichtet, der Kita-Betreiberin 200.000 Euro nachträglich auszuzahlen. (Az.: BVerwG 5 C 6.22)

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