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Entscheidung II

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Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat aufkommen. Er müsse der Unfallkasse Baden-Württemberg die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern ersetzen, urteilte das Landgericht Stuttgart gestern.Die Summe wurde zunächst nicht festgelegt. Das soll im Laufe des weiteren Verfahrens geschehen. Die Versicherung machte eine Forderung von knapp 717.000 Euro geltend.

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