Allgemeines

Entscheidung

Maklay62 / Pixabay
Teilen

Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines ausländerverachtenden Wahlspots der rechtsextremen NPD zur Europawahl verweigern. Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung eines Beitrags verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben von gestern ab.

Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF in dieser Sache Recht gegeben.

Diese Gerichtsentscheidungen stellten keinen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit dar, eine Verfassungsbeschwerde der NPD in der Hauptsache sei deshalb offensichtlich unbegründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin ordnet Abwicklung an: BioChar GmbH & Co. KG muss unerlaubtes Einlagengeschäft beenden

Die BioChar GmbH & Co. KG, ein auf Biokohleprodukte spezialisiertes Unternehmen mit...

Allgemeines

BaFin warnt: Unerlaubte Finanzgeschäfte bei Crypto Finanz, BioChar GmbH & Co. KG und über dubiose Handels-App – Anleger sollten dringend handeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor mehreren Fällen unerlaubter...

Allgemeines

Wie sächsische Internetnutzer plötzlich das große Datenschutz-Los gezogen haben

  Glücksspiel war gestern – heute braucht es nur einen Facebook-Account und...

Allgemeines

Sächsische Jungpflanzen Genossenschaft eG-Insolvent

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533 IN 79/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...