Allgemeines

Entscheidung

Teilen

Im Internet frei zugängliche Fotos dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Zustimmung des Fotografen auf anderen Websites gezeigt werden. Die Richter stellten sich damit gestern im Streit um ein Bild, das eine Schülerin im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen auf die Website ihrer Schule gestellt hatte, auf die Seite des Fotografen.

Durch die Veröffentlichung auf einer anderen Seite werde das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht, dafür sei die Zustimmung des Urhebers nötig, schrieben die Richter. Dass die Nutzung des Bildes zuvor nicht eingeschränkt wurde, spiele dafür keine Rolle.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:Trägerwerk Soziale Dienste in Bayern gGmbH

IN 93/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Trägerwerk Soziale Dienste...

Allgemeines

Insolvenz:Stiftung Langwied kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stiftung Langwied kirchliche Stiftung bürgerlichen...

Allgemeines

US-Zölle: FedEx verklagt Regierung

Der US-Logistikkonzern FedEx hat die US-Regierung verklagt und fordert die vollständige Rückerstattung...

Allgemeines

Überwachte Insolvez:Solarservice Norddeutschland Vertriebs GmbH & Co. KG

35 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin...