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Eröffnungsentscheidung über die Anklage im sogenannten NOx III-Verfahren

Die 11. große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts hat durch Beschluss vom 11.12.2023 die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 18.09.2020 (Aktenzeichen: 11 KLs 411 Js 48593/20 (63/20)) mit Änderungen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Anklage wegen des Vorwurfs des Betrugs und anderer Straftaten richtet sich noch gegen sieben Personen und betrifft den Themenkomplex der Abgasnachbehandlung bei Fahrzeugen der Volkswagen AG.

Wegen des Inhalts der Anklagevorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 23.09.2020 Bezug genommen (abrufbar unter https://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/).

Die Kammer hat in ihrer Eröffnungsentscheidung den hinreichenden Tatverdacht betreffend die sieben Angeklagten wegen des Vorwurfs des Betrugs in einem besonders schweren Fall sowie wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb als Täter oder Teilnehmer für unterschiedliche Zeiträume zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.09.2015 angenommen.

Bei einzelnen Angeklagten hat die Kammer zusätzlich einen hinreichenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung bzw. wegen Beihilfe hierzu bejaht.

Dagegen hat die Kammer in Abweichung von der Anklage der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Vorwurfs einer mittelbaren Falschbeurkundung und der Untreue oder auch der Beihilfe zur Untreue einen hinreichenden Tatverdacht verneint.

In ihrem Beschluss hat die Kammer Hinweise zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verwirklichten Straftatbestände erteilt und unter anderem darauf hingewiesen, dass bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung in Betracht zu ziehen sei.

 

Sobald von der Kammer Hauptverhandlungstermine anberaumt worden sind, werden diese im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die 11. große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts hat durch Beschluss vom 11.12.2023 die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 18.09.2020 (Aktenzeichen: 11 KLs 411 Js 48593/20 (63/20)) mit Änderungen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

 

Die Anklage wegen des Vorwurfs des Betrugs und anderer Straftaten richtet sich noch gegen sieben Personen und betrifft den Themenkomplex der Abgasnachbehandlung bei Fahrzeugen der Volkswagen AG.

 

Wegen des Inhalts der Anklagevorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 23.09.2020 Bezug genommen (abrufbar unter https://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/).

 

Die Kammer hat in ihrer Eröffnungsentscheidung den hinreichenden Tatverdacht betreffend die sieben Angeklagten wegen des Vorwurfs des Betrugs in einem besonders schweren Fall sowie wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb als Täter oder Teilnehmer für unterschiedliche Zeiträume zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.09.2015 angenommen.

 

Bei einzelnen Angeklagten hat die Kammer zusätzlich einen hinreichenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung bzw. wegen Beihilfe hierzu bejaht.

 

Dagegen hat die Kammer in Abweichung von der Anklage der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Vorwurfs einer mittelbaren Falschbeurkundung und der Untreue oder auch der Beihilfe zur Untreue einen hinreichenden Tatverdacht verneint.

 

In ihrem Beschluss hat die Kammer Hinweise zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verwirklichten Straftatbestände erteilt und unter anderem darauf hingewiesen, dass bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung in Betracht zu ziehen sei.

 

Sobald von der Kammer Hauptverhandlungstermine anberaumt worden sind, werden diese im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

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