Startseite Allgemeines Entschädigungsfall
Allgemeines

Entschädigungsfall

Teilen

Die BaFin hat am 14. März 2018 den Entschädigungsfall für die Dero Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Zuvor hatte die BaFin am 13. Februar 2018 beim Amtsgericht München bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Dero Bank AG gestellt; das Amtsgericht hat daraufhin am 14. März 2018 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Driving home for Christmas- Chris Rea ist Tot

  Chris Rea ist tot – Abschied von einer stillen Musiklegende Der...

Allgemeines

Zuckersteuer auf dem Prüfstand: Gesundheitsgewinn oder neue Belastung für Verbraucher?

Der Vorstoß für eine Zuckersteuer sorgt bundesweit für kontroverse Diskussionen. Ausgangspunkt ist...

Allgemeines

Der Name bleibt – das Imperium geht: Signa-Marken und Domains werden versteigert

Mit der Insolvenz der Signa Holding erreicht die Verwertung des einst mächtigen...