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Entschädigung für Opfer

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Der russische Staat muss Opfern des Geiseldramas in einem Moskauer Theater mit insgesamt 167 Toten aus dem Jahr 2002 Schadenersatz zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilte die Regierung in Moskau, 64 Kläger – Opfer des Dramas und Angehörige von Toten – mit insgesamt 1,25 Millionen Euro zu entschädigen.
Die Befreiungsaktion der russischen Sicherheitskräfte sei schlecht vorbereitet und durchgeführt worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Tschetschenische Terroristen hatten das „Nordost“-Musicaltheater überfallen und Hunderte Menschen über Tage als Geiseln genommen.

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