Es gibt Betrugsmaschen, die sind so alt wie das Telefon selbst – und trotzdem funktionieren sie immer noch erschreckend gut. Ein 84-jähriger Mann fiel auf den klassischen Enkeltrick herein und übergab in Nürnberg stolze 83.000 Euro an Unbekannte. Doch anstatt den Verlust als teures Lehrgeld abzuhaken, verklagte er einfach die Bank, die ihm das Geld ausgezahlt hatte. Seine Argumentation? Die Bank hätte ihn vor sich selbst schützen müssen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg sah das allerdings anders – und wies die Klage, ebenso wie zuvor das Landgericht Nürnberg-Fürth, ab. Denn die Bankangestellten hatten den Senior mehrfach gewarnt. Seine Reaktion? Er kannte den Enkeltrick, hatte sogar angeblich mit seiner Enkelin gesprochen – und hob das Geld trotzdem ab.
Wenn die Bank dein Geld nicht rausrückt – und du sie dann auch noch verklagst
Die Idee ist eigentlich charmant: Ein Finanzinstitut soll dich nicht nur vor Betrügern, sondern auch vor deinen eigenen Entscheidungen schützen. Der 84-Jährige argumentierte, dass die Bank ihn aufhalten hätte müssen – vermutlich mit einer Mischung aus sanfter Überredungskunst und notfalls Handschellen.
Die Realität sah anders aus: Die Bankangestellte fragte den Mann bei beiden Abhebungen mehrfach, ob ihm der Enkeltrick bekannt sei. Der Senior bejahte, versicherte, dass alles seine Richtigkeit habe – und lief danach fröhlich mit Bargeld in Höhe eines Kleinwagens direkt in die Arme der Betrüger.
Als das böse Erwachen kam, folgte der nächste „clevere“ Plan: Nicht die Betrüger verklagen – sondern die Bank!
Richter zeigen wenig Mitleid – und viel gesunden Menschenverstand
Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits 2022 klargestellt hatte, dass die Bank keine Babysitter-Funktion für ihre Kunden übernimmt, versuchte der Mann sein Glück in der zweiten Instanz beim OLG Nürnberg. Doch auch dort hielt sich die Begeisterung für seine Argumentation in Grenzen.
Fazit der Richter:
❌ Die Bank hat ihre Schutz- und Hinweispflichten erfüllt.
❌ Die Bankangestellten haben mehrfach gefragt.
❌ Die Bank kann niemanden vor eigenen Fehlentscheidungen bewahren.
Damit war der Fall erledigt – und das Urteil ist nun rechtskräftig.
Schutz vor Betrügern: Lieber vorher nachdenken als nachher klagen
Damit nicht noch mehr Menschen auf den ältesten Trick der Welt hereinfallen, gibt die Polizei seit Jahren Tipps. Und nein, dazu gehört nicht, Banken in die Verantwortung zu nehmen. Vielmehr helfen folgende Maßnahmen:
✅ Telefonbucheinträge überarbeiten: Wer öffentlich mit vollem Namen und Wohnort gelistet ist, macht es Betrügern leicht. Besser: Kürzungen oder Löschung.
✅ Auflegen ist nicht unhöflich: Fremde, die am Telefon nach Geld fragen? Auflegen. Und wenn sie nochmal anrufen? Wieder auflegen.
✅ Wissen schützt: Eltern, Großeltern und Bekannte aufklären. Wer weiß, dass es solche Maschen gibt, ist weniger anfällig.
✅ „Die Polizei braucht Bargeld!“ – Nein, tut sie nicht. Seriöse Behörden holen sich keine Umschläge mit Bargeld ab. Niemals.
Fazit: Selbstschutz ist nicht die Aufgabe der Bank
So ärgerlich es für den Betroffenen ist: Dummheit wird nicht erstattet – weder von Banken noch von Gerichten. Wer sein Geld nach mehrfacher Warnung trotzdem freiwillig herausgibt, kann im Nachhinein nicht einfach nach einem Schuldigen suchen.
Die wahre Lehre aus dem Fall? Vorsicht ist besser als Nachsicht. Und wer sich doch erwischen lässt, sollte vielleicht eher über einen Selbstverteidigungskurs für die eigene Geldbörse nachdenken – anstatt über eine Klage gegen die Bank.
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