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Energieversorger soll Bonus zahlen

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Mit seiner ersten Schlichtungsempfehlung fordert der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie einen Energieversorger dazu auf, den versprochenen Jahresbonus zu zahlen. Und zwar auch dann, wenn der Verbraucher den Vertrag nach einem Jahr kündigt. Dies hatte der Versorger seinen Kunden bis zuletzt verweigert.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind dieses Verhalten und die in der Empfehlung zitierten AGB aus vielen Anfragen und Beschwerden bekannt: Kündigt ein Verbraucher seinen Jahresvertrag mit dem Energie-versorger fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit von einem Jahr, weigert sich das Unternehmen, den bei Vertragsabschluss versprochenen Jahresbonus auszubezahlen. „Das ist Bauernfängerei. Unternehmen versuchen durch solche Tricksereien Kunden zu gewinnen, ohne sich am Ende auch an die vertraglich zugesicherte Leistung zu halten“, kritisiert Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Zwar handelt es sich bei der Entscheidung der Schlichtungsstelle nur um eine Empfehlung – doch die juristische Argumentation ist dermaßen fundiert und überzeugend, dass nach Überzeugung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Unternehmen nunmehr in allen Fällen den Bonus auszuzahlen hat.

Das Unternehmen muss für jedes vor der Schlichtungsstelle durchgeführte Verfahren eine Verfahrenspauschale von 350,- Euro bezahlen. Diese liegt in aller Regel über dem Bonus. Je mehr Verbraucher sich also an die Schlichtungstelle wenden, umso teurer wird es für den Versorger, den Bonus weiterhin zu verweigern. Für Verbraucher sind die Schlichtungsverfahren in der Regel kostenlos.

Die Empfehlung der Schlichtungsstelle im Internet:
http://tinyurl.com/schlichtungsstelle

Quelle:VBZ

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