Diesen Eindruck kann man als Außenstehender haben, denn auch jetzt, Ende Februar 2025, hat das Unternehmen die Bilanz für das Jahr 2022 noch immer nicht im Unternehmensregister veröffentlicht – obwohl bereits die Bilanz für das Jahr 2023 fällig wäre. Man muss sich wirklich die Frage stellen, wie lange das Bundesamt für Justiz (BfJ) noch zusieht oder ob es nun endlich drastische Konsequenzen gegenüber dem Unternehmen zieht.
Welche Rolle spielt das Bundesamt für Justiz?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist in Deutschland unter anderem für die Überwachung der Offenlegungspflichten von Unternehmen zuständig. Jedes Unternehmen, das zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verpflichtet ist, muss diese fristgerecht im Unternehmensregister hinterlegen.
Wenn ein Unternehmen diese Pflicht verletzt, leitet das BfJ ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Zunächst wird eine Mahnung verschickt, in der das Unternehmen aufgefordert wird, die fehlenden Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen.
Was passiert, wenn das Unternehmen weiterhin nicht handelt?
Reagiert das Unternehmen trotz der Mahnung nicht, kann das BfJ ein ordnungsgeldverfahren einleiten. Dabei können empfindliche Geldbußen verhängt werden.
- Die Strafe beträgt mindestens 2.500 Euro und kann sich je nach Unternehmensgröße auf bis zu 25.000 Euro belaufen.
- Falls das Unternehmen weiterhin untätig bleibt, kann das Bußgeld mehrfach verhängt werden, bis die Offenlegungspflicht erfüllt wird.
- In extremen Fällen kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet oder ein Verfahren wegen Verstoßes gegen handelsrechtliche Pflichten eröffnet werden.
Angesichts der aktuellen Lage stellt sich die Frage, ob das BfJ nicht längst hätte konsequenter durchgreifen müssen – oder ob das Unternehmen weiterhin auf Zeit spielt.
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