Startseite Allgemeines Endlich!(goldenhorninvestment.com / goldenhorninvest.eu): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie Depotgeschäft und ordnet die Abwicklung an
Allgemeines

Endlich!(goldenhorninvestment.com / goldenhorninvest.eu): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie Depotgeschäft und ordnet die Abwicklung an

knerri61 / Pixabay
Teilen

(goldenhorninvestment.com / goldenhorninvest.eu): BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie Depotgeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die GOLDEN HORN INVESTMENT BV ist Betreiberin der Webseiten goldenhorninvestment.com sowie goldenhorninvest.eu und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihezertifikate mit verschiedenen Laufzeiten an.

Zudem bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für sogenannte „toxische Werte“ an.

Damit betreibt die GOLDEN HORN INVESTMENT BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 31. Mai 2019 hat die BaFin der GOLDEN HORN INVESTMENT BV diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump greift CNN-Reporterin wegen Frage zu Epstein-Dateien an

 Erneut hat Donald Trump mit scharfen Worten gegenüber einer Journalistin für Aufsehen...

Allgemeines

Kein Anspruch auf Einladung zur Münchner Sicherheitskonferenz – Gericht weist Klage einer Bundestagsfraktion ab

Eine Bundestagsfraktion ist mit ihrer Klage gegen die Ausrichterin der Münchner Sicherheitskonferenz...

Allgemeines

AfD Misstrauensvotum gegen Mario Voigt gescheitert

Das von der AfD angestrebte Misstrauensvotum gegen Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist...