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EN Storage- und die Moral von der Geschicht?

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Nun, auch der weiße Kapitalmarkt hat seine grauen Eminenzen, bei denen so mancher Anleger nun „schwarz sehen“ wird. Es wird das gleiche Spiel wie immer sein. Nun werden sich Anlegerschutzanwälte ins Zeug legen und den Anlegern wieder einmal erzählen, wen man so alles verklagen kann und welche Chancen man hat, sein Geld zurückzubekommen, und wieder werden Anleger erfahren müssen, dass auch der Anlegerschutzanwalt nur wieder „saudummes Geschwätz“ gemacht hat, aber der Erfolg ausbleibt. Dem Anwalt wird das auch in diesem Fall wieder einmal egal sein, denn ob er gewinnt oder verliert, der Euro wird auf sein Konto rollen. Also wirklich nichts Neues. Es ist völlig egal, wie eine BaFin ein Produkt auch regulieren mag, wenn dann bei einem Initiator die Unehrlichkeit und Gier über den Verstand siegt; dann ist das völlig „wurscht“, ob weißer, schwarzer oder grauer Kapitalmarkt. Trotzdem fragt man sich dann natürlich, wie es sein kann, dass solche Dinge trotz aller Fangnetze noch funktionieren? Nun kriminelle Energie ist wie Wasser, sie findet immer einen Weg.

Nun muss man aber auch hier sagen, dass es sich bisher nur um einen Verdacht handelt und in Deutschland jeder so lange als unschuldig gilt, bis ihn ein Gericht rechtskräftig verurteilt hat. Auch hier wird man vermutlich irgendwann feststellen, dass es so manchen Helfer (gewollt und ungewollt) gab, der den Ausmaß des Schadens erst möglich gemacht hat. Ersteller von Zertifikaten und Bürgermeister, die sich für einen Werbeartikel ablichten lassen, seien hier als Beispiele genannt. Ich kenne mittlerweile Bürgermeister, die ganz klar sagen: „Keine Werbung mit meinem Bild“. Denn welcher Anleger würde nicht etwas mehr Vertrauen in eine Kapitalanlage haben, wenn schon ein Bürgermeister sich des Unternehmens annimmt?

Werbung mit Ratings, Zertifikaten und mit Personen des öffentlichen Lebens sollten im Kapitalanlagebereich grundsätzlich verboten werden, wie Zigarettenwerbung im Fernsehen. Dies ist ein frommer Wunsch, aber man kann es ja mal in den Raum stellen. Man darf hier auch nicht den Fehler machen und nur Edvin Novalic als möglichen Schuldigen sehen. Hier gab es einen zweiten CEO, der von Beginn an genauso in der Verantwortung steht wie Edvin Novalic, nämlich Lutz Beier. Auch er muss sich über seinen Anteil an der jetzigen Situation sicherlich hinterfragen lassen. Nun schauen wir mal, was in den nächsten Tagen noch alles passieren wird, abgesehen von den üblichen Diskussionen. Man muss hier dann auch einmal die Frage nach der Prospektverantwortung im weiteren Sinne stellen gegenüber der Kanzlei Heuking Kühn Stuttgart.

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 738275 Bekannt gemacht am: 08.08.2011 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
02.08.2011
EN Storage GmbH, Herrenberg, Gänsbühl 6, 71083 Herrenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2011. Geschäftsanschrift: Gänsbühl 6, 71083 Herrenberg. Gegenstand: Die mittelbare und unmittelbare Organisation und/oder technische Durchführung von Datenspeicherung für dritte natürliche und juristische Personen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beier, Lutz, Herrenberg, *19.02.1964; Novalic, Edvin, Herrenberg, *31.05.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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