Anlegerschutz

Elmar Bormann verurteilt

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Glück gehabt, so wird sich Elmar Borrmann nun nach dem Urteil des Landgerichtes Würzburg sagen. Aber auf ihn könnten noch erhebliche Schadensersatzforderungen von geschädigten Anlegern zukommen.

Elmar Borrmann (62) wurde im Betrugsprozess am Landgericht Würzburg zu zwei Jahren Haft wegen Vernachlässigung seiner Informationspflicht an seine Geldgeber verurteilt.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Schadenssumme beträgt rund 10,9 Millionen Euro. Borrmann hatte mit seiner 2004 erworbenen Firma CSA bei Investoren Geld eingesammelt, um es gewinnbringend anzulegen. Doch die Geschäfte liefen nicht so, wie es den Investoren in Hochglanz-Prospekten versprochen worden war. Dort warb Borrmann mit Prominenten wie Thomas Bach (heute IOC-Präsident) oder Ex-Bundeswirtschaftsminister Günther Rexrodt.

Das Landgericht Würzburg geht in seinem Urteil davon aus, dass Borrmann seinen Investoren die katastrophale finanzielle Entwicklung eines Projektes verschwiegen hatte, damit sie ahnungslos weiter Millionen in seine Firma CSA pumpten. Er zahlte sich durch das von ihm geführte Unternehmen gleichzeitig eine fünfstellige Vorstandsvergütung über einen Zeitraum von 13 Monaten.

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