Verbraucherschutzinformationen

Elementarschadenversicherung

geralt (CC0), Pixabay
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Mit ihrem Beschluss vom 2. Juni 2022 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, eine Verpflichtung zur Elementarschadenversicherung auf den Weg zu bringen. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommentiert:

Dorothea Mohn

Es ist gut, dass die Länder einen Vorstoß zur Absicherung gegen Elementarschäden an Wohngebäuden gemacht haben. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich bezahlbar, verlässlich und umfassend gegen Naturkatastrophen absichern können.

Da viele Haushalte in der aktuellen Lage bereits Mehrkosten stemmen müssen, wäre ein stufenweises Vorgehen allerdings sinnvoll.

Vor der Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung sollten alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um die Versicherungsdichte auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Dafür sollte gesetzlich geregelt werden, dass der Schutz vor Hochwasser und anderen Naturkatastrophen automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten diesen Schutz dann aktiv abwählen.

Sollte eine verpflichtende Elementarschadenversicherung eingeführt werden, muss der Versicherungsschutz den konkreten Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Nicht jeder kann hohe Selbstbehalte aus der eigenen Tasche bezahlen.

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