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Eindringlicher Appell für ein Migrationsgesetzbuch vonseiten der Kommunen

FrauOdilo (CC0), Pixabay
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund macht im Kontext des bevorstehenden Bund-Länder-Treffens zur Migrationspolitik einen entschiedenen Vorstoß: Die unverzügliche Etablierung eines Migrationsgesetzbuches wird als unerlässlich erachtet. Diese Forderung wird nicht als bloßer Vorschlag, sondern als zwingende Notwendigkeit für eine konsistente und effektive Steuerung der Migrationsströme in Deutschland präsentiert.

„Wir fordern nachdrücklich die Verabschiedung eines Migrationsgesetzbuches, das sämtliche relevante Aspekte – von aufenthaltsrechtlichen Bedingungen bis hin zu Integrationsleistungen – klar regelt und verbindlich festlegt“, so Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, mit Nachdruck gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die derzeitige Fragmentierung der Gesetzgebung wird als unhaltbarer Zustand dargestellt, der nicht nur Verwaltung und Migranten vor große Herausforderungen stellt, sondern auch das Potential für Rechtsunsicherheit birgt.

Die Kommunen insistieren ebenso auf die schnelle Einführung eines einheitlichen digitalen Flüchtlingsausweises auf Bundesebene, um Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und eine integrationsfördernde Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dieser Vorschlag wird als unverzichtbares Werkzeug zur Verbesserung der administrativen Effizienz und zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen präsentiert.Zur Untermauerung seiner Position unterstreicht der DStGB die unbedingte Notwendigkeit, die Teilnahme von Migranten am Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Leben klar und verbindlich zu regeln. Gleichzeitig wird eine transparente Ausweisung der zur Verfügung stehenden Leistungen sowie die Definition und konsequente Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen gefordert.

Mit dieser fordernden Haltung betonen die Kommunen die dringende Erfordernis einer abgestimmten Migrations- und Integrationspolitik, die eine effektive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gewährleistet und gleichzeitig sicherstellt, dass die Kommunen über die erforderlichen Mittel verfügen, um den integrationspolitischen Anforderungen gerecht zu werden.

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