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„Ein Verstoß gegen die Kapitaldisziplin“ – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur BaFin-Bußgeldentscheidung gegen M.M. Warburg & CO

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Frage: Herr Blazek, die BaFin hat gegen die Bank M.M. Warburg & CO ein Bußgeld von 750.000 Euro verhängt. Was ist konkret passiert?

Daniel Blazek: Die Bank hat im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 sogenannte AT1-Zinszahlungen geleistet – also Ausschüttungen auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals. Problematisch daran ist: Die Bilanz der Bank wies im betreffenden Jahr keine ausschüttungsfähigen Posten auf, sondern ein negatives Geschäftsergebnis. Das ist nach der europäischen Eigenmittelverordnung, der sogenannten CRR, nicht erlaubt.

Frage: Können Sie uns die CRR kurz erklären?

Blazek: Die Capital Requirements Regulation (CRR) ist eine europäische Verordnung, die die Kapitalausstattung von Banken regelt. Sie legt fest, wie viel Eigenkapital Banken halten müssen und unter welchen Bedingungen sie Ausschüttungen tätigen dürfen. Besonders wichtig ist das beim sogenannten zusätzlichen Kernkapital, dem sogenannten AT1-Kapital. Es soll Verluste absorbieren und die Stabilität des Finanzsystems sichern. Eine Ausschüttung aus diesem Kapital ist nur dann zulässig, wenn das Institut über ausreichend ausschüttungsfähige Mittel verfügt.

Frage: Und Warburg hat sich nicht daran gehalten?

Blazek: Richtig. Trotz fehlender ausschüttungsfähiger Posten hat die Bank Zinsen auf das AT1-Kapital ausgezahlt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die CRR, der aus Sicht der Finanzaufsicht die Kapitalbasis der Bank unnötig schwächt. Die BaFin hat daraufhin ein Bußgeld verhängt – in diesem Fall 750.000 Euro. Der Bescheid ist seit dem 12. November 2025 rechtskräftig.

Frage: Was ist eigentlich die Aufgabe der BaFin in solchen Fällen?

Blazek: Die BaFin – das ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – überwacht Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass diese Institute solide wirtschaften und sich an geltendes Recht halten – insbesondere an aufsichtsrechtliche Vorgaben wie die CRR oder das Kreditwesengesetz. Bei Verstößen kann sie mit Bußgeldern, Maßnahmen oder Auflagen reagieren, um das Vertrauen in das Finanzsystem zu sichern.

Frage: Ist ein Bußgeld von 750.000 Euro eher hoch oder niedrig?

Blazek: Das hängt vom Kontext ab. Für eine Privatperson wäre das enorm, für eine Bank ist es spürbar, aber kein existenzieller Schaden. Wichtig ist das Signal, das von einer solchen Entscheidung ausgeht: Auch etablierte Banken müssen sich strikt an Kapitalvorschriften halten – gerade in einem sensiblen Bereich wie dem AT1-Kapital.

Frage: Hat die Bank Rechtsmittel eingelegt?

Blazek: Nein, laut BaFin ist der Bescheid rechtskräftig. Das bedeutet, die Bank hat die Strafe akzeptiert oder keine rechtlichen Schritte mehr unternommen.

Frage: Welche Lehre ziehen Sie aus dem Fall?

Blazek: Banken sollten sehr sorgfältig prüfen, ob Ausschüttungen aufs Eigenkapital tatsächlich zulässig sind – insbesondere in verlustreichen Jahren. Die Aufsicht schaut hier genau hin. Die Einhaltung der Kapitaldisziplin ist ein zentraler Pfeiler der Bankenaufsicht in Europa.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch!

Blazek: Sehr gerne.

 

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