Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen ist seit vielen Jahren im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig. Im Interview erläutert er die Hintergründe der jüngst bekannt gewordenen Insolvenzanträge mehrerer Gesellschaften der ANTAN RECONA-Gruppe aus Schwarzenberg (Erzgebirge) – und was sie für Gläubiger, Investoren und den Markt bedeuten könnten.
Herr Reime, gleich mehrere Gesellschaften der ANTAN RECONA-Gruppe haben am 26. Mai 2025 Insolvenzanträge gestellt. Wie ordnen Sie das ein?
Jens Reime: Die Situation ist durchaus ernst. Hier geht es nicht nur um eine Einzelgesellschaft, sondern um eine größere Struktur von verbundenen Unternehmen im Bereich der Vermögensverwaltung. Dass gleich mehrere Gesellschaften gleichzeitig Insolvenz anmelden, weist auf strukturelle Probleme im gesamten Firmengeflecht hin – möglicherweise auch auf ein Liquiditätsproblem auf übergeordneter Ebene.
Welche konkreten Gesellschaften sind betroffen?
Es handelt sich um die ANTAN RECONA GmbH & Co. 13. Vermögensverwaltungs KG, die ANTAN RECONA Verwaltungsgesellschaft mbH – das ist die geschäftsführende Komplementärin – sowie die ANTAN RECONA GmbH & Co. 9. Vermögensverwaltungs KG. Alle drei haben Insolvenz über das eigene Vermögen beantragt. Bemerkenswert ist, dass das Insolvenzgericht bereits am Tag der Antragstellung vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat.
Was genau wurde durch das Amtsgericht veranlasst?
Zum Schutz der Vermögensmasse wurden unter anderem Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerinnen untersagt, soweit es sich nicht um unbewegliches Vermögen handelt. Außerdem dürfen die Gesellschaften nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Als vorläufiger Verwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt – ein in der Insolvenzszene durchaus bekannter Name. Das spricht dafür, dass das Gericht von einer gewissen Komplexität ausgeht.
Was bedeutet das für Gläubiger?
Für Gläubiger ist jetzt vor allem eines wichtig: Schnelles und korrektes Handeln. Sie sollten prüfen, ob sie offene Forderungen haben, und diese dann beim vorläufigen Verwalter anmelden. Noch ist das Verfahren nicht offiziell eröffnet – das heißt, wir befinden uns im sogenannten „vorläufigen Insolvenzverfahren“. Gläubiger sollten zudem genau beobachten, ob es im weiteren Verlauf Hinweise auf Anfechtungen, Haftungsrisiken oder strafrechtlich relevante Vorgänge gibt.
Gibt es Besonderheiten im Fall von Vermögensverwaltungs-KGs wie hier?
Ja, absolut. Viele Anleger, etwa im Bereich geschlossener Fonds oder Immobilienbeteiligungen, wissen gar nicht, dass sie als Kommanditisten nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich betroffen sein können. Abhängig von der Vertragsgestaltung kann es sein, dass Nachschusspflichten oder Rückforderungsansprüche drohen. Das sollte dringend individuell geprüft werden.
Wie sollten Anleger und Vertragspartner der ANTAN-Gesellschaften jetzt vorgehen?
Zunächst empfehle ich, keine überstürzten Handlungen vorzunehmen – etwa voreilige Vertragskündigungen oder Forderungsdurchsetzungen auf eigene Faust. Stattdessen sollten Betroffene frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu wahren. Wer jetzt richtig handelt, kann spätere Nachteile vermeiden. Die Kommunikation mit dem vorläufigen Verwalter sollte koordiniert erfolgen.
Was erwarten Sie für den weiteren Verlauf?
Wenn tatsächlich ein struktureller Zusammenbruch vorliegt, könnte es zu weiteren Verfahren kommen – möglicherweise auch außerhalb von Sachsen. Je nachdem, wie tief die Verflechtungen reichen, kann das Verfahren Signalwirkung für den gesamten Markt geschlossener Immobilieninvestments haben. Auch aufsichtsrechtlich dürfte die BaFin sehr genau hinsehen.
Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.
Jens Reime: Gern geschehen – und ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene rechtzeitig handeln, bevor sich der wirtschaftliche Schaden verschärft.
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Eigendarstellung des Unternehmens:
Zur Schaffung von Investitionsmöglichkeiten mit größeren Einzelvolumina in deutschen Innenstadtlagen schufen die ANTAN Real Estate GmbH & Co. KG und die RECONA Holding GmbH im Jahre 2011 ein Joint Venture unter der Firma ANTAN RECONA Investment GmbH & Co. KG.
Hierbei bildet die Entwicklung innovativer Konzepte an erstklassigen Standorten sowohl bei Einzelhandels- als auch bei Wohn- und Sozialimmobilien die Kernkompetenz der inhabergeführten Unternehmensgruppe.
Um die Wertschöpfungskette mit Abschluss der Entwicklung nicht enden zu lassen, investiert die ANTAN RECONA Investment GmbH & Co. KG mittels Tochtergesellschaften selbst in die jeweiligen Projekte und realisiert diese unter Bindung namhafter Architekten und Projektsteuerer sowie mittelständischer Generalunternehmer auf eigene Rechnung bis zur mängelfreien Komplettfertigstellung.
Hierbei sind eine vorausschauende Standortwahl, eine anspruchsvolle und gleichzeitig wirtschaftliche Architektur sowie höchste Qualität bei der Bauausführung die Garanten für ein nachhaltiges und renditestarkes Investment unserer Kunden.
Besuchen Sie uns nicht nur im Internet, sondern gerne auch an unserem Firmensitz in Berlin und in der Niederlassung im hessischen Bad Nauheim.

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