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Ein-Euro-Job vs. Arbeitsplatz

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Es ist amtlich: bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs muss das Jobcenter zahlen.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden. Ein-Euro-Jobs, die einen regulären Arbeitsplatz verdrängen, müssen in Zukunft vollständig und nach Tarif bezahlt werden.

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