Das Amtsgericht Leipzig hat am 25. September 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFFKOM GmbH & Co. KG mit Sitz in der Stallbaumstraße 11 in Leipzig angeordnet (Aktenzeichen 401 IN 1855/25). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich von der Kanzlei Eckert.Law in Leipzig bestellt.
Die Verfügung des Gerichts sieht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO vor – das heißt, die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Verwalterin verfügen. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorläufig eingestellt.
Hinweise von Gläubigern – möglicher strafrechtlicher Hintergrund?
Mehrere Gläubiger haben unserer Redaktion gegenüber erklärt, dass der faktische Geschäftsführer des Unternehmens ein bereits wegen Betrugs verurteilter Mann sei, der mehrere Jahre Haft verbüßt haben soll.
Sollten sich diese Informationen bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Insolvenz der EFFKOM GmbH & Co. KG tatsächlich nur das Ergebnis wirtschaftlicher Probleme ist – oder ob hier strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
In solchen Fällen wäre es angezeigt, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin Dorit Aurich die Hintergründe der wirtschaftlichen Lage genau überprüft und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft einschaltet.
Denn wenn ein Unternehmen unter der Leitung einer Person geführt wird, die bereits wegen betrügerischer Machenschaften verurteilt wurde, ist besondere Vorsicht geboten.
Transparenz im Gläubigerinteresse erforderlich
Die Aufgabe der Insolvenzverwalterin besteht laut Gericht darin, das Vermögen der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger zu sichern und die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären. Dazu gehört auch die Prüfung,
-
ob Vermögenswerte beiseite geschafft wurden,
-
ob Geschäfte zum Nachteil von Gläubigern abgeschlossen wurden, und
-
ob möglicherweise strafbare Handlungen (§§ 283 ff. StGB – Insolvenzstraftaten) vorliegen.
Fazit: Genau hinschauen – und Ermittlungsbehörden einschalten, falls nötig
Sollten sich die Gläubigeraussagen bestätigen, wäre es Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalterin, unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Denn Insolvenzen, bei denen bereits im Vorfeld betrügerische Strukturen eine Rolle gespielt haben, sind keine gewöhnlichen Unternehmenspleiten – sondern potenzielle Kriminalinsolvenzen.
Wir werden die Entwicklung in diesem Verfahren weiter beobachten und berichten, sobald neue Informationen vorliegen.
Kommentar hinterlassen