Das Amtsgericht Stuttgart hat am 10. Juni 2025 angeordnet, dass über das Vermögen der Edelmann Family Office GmbH mit Sitz in Stuttgart ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Unternehmen hatte zuvor selbst einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen, solange das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden hat.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas aus Stuttgart bestellt. Er erhält weitreichende Befugnisse, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern. So dürfen etwa keine Zahlungen mehr an das Unternehmen direkt geleistet werden, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch über Bankkonten und Außenstände darf die Edelmann Family Office GmbH nicht mehr selbst verfügen.
Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden vorerst gestoppt, sofern sie nicht Immobilien betreffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Unterlagen zu nehmen. Er soll klären, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Maßnahme bedeutet noch nicht die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sondern dient als Sicherungsmaßnahme bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung. Betroffene Gläubiger und andere Beteiligte können gegen diese Anordnung Rechtsmittel einlegen. Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und rechtlichen Fristen sind auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden.
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