Die „Hochzeitsrabatte“, die Edeka 2009 infolge der Übernahme der Plus-Märkte mit Herstellern vereinbart hat, sind rechtens. Mit diesem Beschluss kippte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Pilotentscheidung des Bundeskartellamts zur Auslegung des sogenannten Anzapfverbots. Die Behörde hatte in den Rabatten einen Missbrauch von Marktmacht gesehen und sie im Sommer 2014 für rechtswidrig erklärt.
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