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Ebay- kein gutes Urteil für ebay

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute seine Entscheidung zu wichtigen Punkten in einem Rechtsstreit bekanntgegeben, den die Onlinehandelsplattform eBay und der französische Kosmetikkonzern L’Oreal vor britischen Gerichten austragen.

L’Oreal hatte eBay verklagt, weil die Plattform aus Sicht des Kosmetikherstellers nicht genug dafür tue, den nicht lizenzierten Handel mit seinen Produkten über das Netz zu unterbinden. Die Franzosen sahen ihr geschlossenes Handelssystem durch eBay-vermittelte Parallelimporte gefährdet.Laut EuGH müssen die Betreiber von Onlinehandelsplattformen auf ihren Systemen für wirksamen Markenschutz sorgen. Wenn dem Plattformbetreiber „bewusst“ sei, dass eine bestimmte Auktion rechtswidrig ist, muss er unverzüglich tätig werden, um die Daten zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Ferner sollen die Betreiber auf gerichtliche Aufforderung auch Maßnahmen ergreifen, die die Identifizierung der Verkäufer erleichtern.

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