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Dürfen Beamten streiken?

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Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bekam eine Lehrerin Recht, die während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teilgenommen hatte und deswegen disziplinarisch belangt werden sollte. Richter Norbert Klein schien sich am Mittwoch nicht ganz wohl in seiner Haut gefühlt zu haben. „Das Ergebnis mag gewisses Unbehagen bereiten“, räumte er in seiner Urteilsbegründung vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein. Die 45-jährige Klägerin Monika Dahl nahm das Urteil allerdings mit sichtlicher Genugtuung auf. Die verbeamtete Realschullehrerin aus St. Augustin hatte sich dagegen gewehrt, wegen ihrer Teilnahme an Streikaktionen eine Disziplinarstrafe von 1.500 Euro zu zahlen (die ausgefallenen Unterrichtsstunden habe sie nachgeholt, hieß es). Das nun mit Erfolg, denn das Verfahren wurde eingestellt.

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