Verbraucherschutzinformationen

Dumpinglöhne sind eine Straftat

Teilen

Im Revisionsprozess um nicht gezahlten Mindestlohn hat das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt die Verurteilung eines Unternehmers zu einer Geldstrafe bestätigt.

Die Richter wiesen seinen Einspruch gegen eine Entscheidung des Landgerichte Magdeburg zurück. Damit ist erstmals in Deutschland ein Unternehmer, der den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt hatte, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt.Gutes Zeichen finden wir. Jeder Mensch der 8 Stunden am Tag arbeitet muss auch von seinem Verdienst leben können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Preisturbulenzen bei Gold und Silber: Wackelt der „sichere Hafen“?

Gold und Silber galten über Jahrzehnte als verlässliche Rückzugsorte in Krisenzeiten. Doch...

Verbraucherschutzinformationen

Elektronische Patientenakte bleibt Ladenhüter: Verbraucherschützer sehen mehrere Gründe

Ein Jahr nach breiter Einführung wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland...

Verbraucherschutzinformationen

Energieausweis richtig lesen – Was er über Heizkosten verrät

Wenn Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten wollen,...

Verbraucherschutzinformationen

RFID-Schutzhüllen: Brauche ich das wirklich?

Immer mehr Kreditkarten, Ausweise oder Hotel-Zugangskarten funktionieren heute kontaktlos – per Funktechnik...