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Berlin, 14. März 2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigt sich erfreut über die schnelle Bearbeitung ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das „Klimaschutzprogramm 2023“ durch das Bundesverfassungsgericht. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation sieht in der Priorisierung ihres Falls durch das Gericht ein positives Zeichen und erwartet noch in diesem Jahr eine richtungsweisende Entscheidung.

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich dazu wie folgt:

„Die Anerkennung der Dringlichkeit unseres Anliegens durch das Bundesverfassungsgericht bestärkt uns in unserem Einsatz für einen wirksamen Klimaschutz. Es ist ermutigend zu sehen, dass unser Engagement als wegweisend für dieses Jahr angesehen wird. Die Passivität der Bundesregierung beim Klimaschutz stellt insbesondere für die jüngere Generation eine ernsthafte Bedrohung dar. Unser Ziel ist es, diese Untätigkeit zu beenden. Das aktuelle Klimaschutzprogramm der Regierung reicht bei Weitem nicht aus, um die erhebliche Lücke in der CO2-Bilanz von bis zu 331 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2030 zu schließen. Unsere bisherigen Klagen haben bereits dazu geführt, dass die Bundesregierung in die Pflicht genommen wurde, umfassende Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen. Im November führte dies bereits zu einer Verurteilung zu effektiven Sofortmaßnahmen im Klimaschutz. Mit der aktuellen Verfassungsbeschwerde streben wir danach, die Regierung zu einem Klimaschutz zu bewegen, der unseren Grundrechten gerecht wird.“

Zur Einreichung der Beschwerde:

Im November 2023 reichte die DUH zusammen mit zwei jungen Klägern eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein. Der Grund: Das Programm erfüllt bei Weitem nicht die Anforderungen, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Neben dieser Beschwerde sind fünf weitere Klimaklagen gegen die Bundesregierung anhängig, darunter zwei Klagen, die sich auf die Notwendigkeit sofortiger Klimaschutzmaßnahmen beziehen. Bereits im November 2023 führten diese Klagen zu einem richtungsweisenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die DUH erwartet eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch vor der nächsten Bundestagswahl.

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