Startseite Allgemeines DS-Rendite-Fonds Nr. 125 – Schadensersatzanspruch
Allgemeines

DS-Rendite-Fonds Nr. 125 – Schadensersatzanspruch

Teilen

Die Beteiligung an der DS Blue Ocean (Gibraltar) Shipping Ltd, die mit einem Anschaffungspreis von mehr als € 28 Millionen als Sachanlagen in die Bilanz zum 13.12.2007 eingestellt waren, wurden ausweislich der Bilanz zum 31.12.2013 auf einen Betrag von rund € 6 Millionen im Wert berichtigt.Das Fondskonzept

Der geschlossene Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave GmbH & Co. Containerschiffe KG wurde im Jahre 2006 von der Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG aufgelegt. Gegenstand des Fonds war die Übernahme der Geschäftsanteile der DS Blue Ocean (Gibraltar) Shipping Ltd zu 100%. Die in den Folgebilanzen zutreffend als Finanzanlagen ausgewiesen Beteiligung ist aufgrund einer notwendigen Neubewertung auf einen Betrag von rund € 6 Millionen im Wert berichtigt worden.

Aufgrund der Verbindlichkeiten aus Schiffshypotheken von ca. € 23 Millionen besteht ein nicht durch Vermögenseinlagen gedecktes negatives Kapital der Kommanditisten von rund € 17 Millionen.

Damit war ein wesentliches Risiko für die Anleger bereits konzeptionell begründet. Die Einlagen der Kommanditisten sind als Eigenkapital auf jeden Fall nachrangig, so dass bei einem notwendigen Verkauf des Fondsobjekts zunächst die finanzierenden Banken bedient werden. Auch die von den Anlegern zurückgezahlten Ausschüttungen haben keine Sanierung bewirken können

„Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte jeder Anleger versuchen, die Beteiligung sofort zu beenden, bzw. den eingetretenen Totalverlust zu kompensieren,“ so Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

Schadenersatzanspruch

Regelmäßig sind die Beteiligungen an den DS-Renditefonds durch Banken vermittelt worden. Die Kundenberater haben dabei ebenso regelmäßig verschwiegen, dass die Bank eine erhebliche Provision erhält, die das Agio von 5% noch deutlich übersteigt.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank ausnahmslos verpflichtet, bei der Vermittlung von Kapitalmarktprodukten unaufgefordert die Höhe der an sie geflossenen Provisionen aufzudecken. Dem Kunden soll dadurch bewusst werden, dass die Anlageberatung nicht im Interesse des Kunden an einer lukrativen und sicheren Anlage erfolgt, sondern vielmehr aufgrund des Provisionsinteresses der Bank.

Rechtsfolge der fehlenden Aufklärung bezüglich des Provisionsflusses ist ein Schadenersatzanspruch, der auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet ist.

Daneben lassen sich noch weitere Beratungsfehler herausarbeiten, wie zum Beispiel die mangelnde Aufklärung über Totalverlustrisiken, Währungsrisiken, fehlende Fungibilität, Haftungsrisiken bezüglich erhaltener Ausschüttungen.

Was wir für Sie tun können

Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave GmbH & Co. Containerschiffe KG sollten prüfen lassen, ob auch in ihrem Fall die Möglichkeit besteht, den Totalverlust auch jetzt noch zu kompensieren.

Quelle:Kanzlei Resch Berlin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Tote nach Explosion in der Schweiz

Bei einer Explosion in einer Bar im exklusiven Schweizer Wintersportort Crans-Montana im...

Allgemeines

Trump legt erstes Veto seiner zweiten Amtszeit ein – Zwei parteiübergreifende Gesetze blockiert

US-Präsident Donald Trump hat am Dienstag die ersten Vetos seiner zweiten Amtszeit...

Allgemeines

Von den USA verfolgt: Öltanker zeigt plötzlich russische Flagge

Ein alter, stark verrosteter Öltanker namens Bella 1, der seit fast zwei...

Allgemeines

CIA: Ukraine zielte nicht auf Putins Residenz – widerspricht Kreml-Angaben

US-Geheimdienstkreise zufolge geht die CIA davon aus, dass die Ukraine bei einem...