Startseite Allgemeines Dreistigkeit siegt!………………in dem Fall wohl nicht!
Allgemeines

Dreistigkeit siegt!………………in dem Fall wohl nicht!

geralt / Pixabay
Teilen

BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Zahlung von Strafgebühren per E-Mail verschickt.

Der BaFin ist ein Fall bekannt geworden, in dem eine Privatperson eine angeblich von poststelle@bafin.de versandte E-Mail erhalten hat. Diese E-Mail ist mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der BaFin unterzeichnet. In der betrügerischen E-Mail wird der Empfänger dazu aufgefordert, eine Strafgebühr über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) zu zahlen. Die Strafgebühr stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“. Die Zahlung sei nötig, damit ein blockierter Geldbetrag, der für den Empfänger der Mail bestimmt sei, freigegeben werden könne.

Die BaFin bittet alle Empfänger solcher Mails, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese EMails sofort zu löschen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: Was bedeuten die geplanten Kapitalmaßnahmen der q.beyond AG für Aktionäre?

Interviewer:Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere...

Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...