Startseite Allgemeines Dreistigkeit siegt!………………in dem Fall wohl nicht!
Allgemeines

Dreistigkeit siegt!………………in dem Fall wohl nicht!

geralt / Pixabay
Teilen

BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Zahlung von Strafgebühren per E-Mail verschickt.

Der BaFin ist ein Fall bekannt geworden, in dem eine Privatperson eine angeblich von poststelle@bafin.de versandte E-Mail erhalten hat. Diese E-Mail ist mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der BaFin unterzeichnet. In der betrügerischen E-Mail wird der Empfänger dazu aufgefordert, eine Strafgebühr über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) zu zahlen. Die Strafgebühr stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“. Die Zahlung sei nötig, damit ein blockierter Geldbetrag, der für den Empfänger der Mail bestimmt sei, freigegeben werden könne.

Die BaFin bittet alle Empfänger solcher Mails, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese EMails sofort zu löschen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

DFB Pokal Halbfinale Auslosung, die Paarungen!

VfB Stuttgart gegen SC Freiburg Bayer Leverkusen gegen FC Bayern München

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel, Kanzlei BEMK (Bielefeld), zum Investment „Feldsonnen Portfolio II“ (Agri-Photovoltaik)

Die Plattform Exporo bietet Privatanlegern im Rahmen eines ECSP-Kredits die Möglichkeit, sich...

Allgemeines

Von Venezuela bis Einwanderungskurs: Project 2025 als Fahrplan für Trumps zweite Amtszeit

Wenn Donald Trump am Dienstag seine Rede zur Lage der Nation hält,...

Allgemeines

Bewaffneter Mann nach Eindringen in Sicherheitsbereich von Trumps Anwesen erschossen

Sicherheitskräfte haben am frühen Sonntagmorgen einen bewaffneten Mann erschossen, nachdem dieser unbefugt...