Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, dass Baugenehmigungen künftig innerhalb von drei Monaten erteilt oder abgelehnt werden. Der Vorstoß zielt auf einen der zentralen Engpässe des Wohnungsbaus: lange, oft jahrelange Genehmigungsverfahren. Doch die entscheidende Frage lautet: Ist das nach geltendem Baurecht überhaupt realistisch – oder scheitert die Idee an rechtlichen und bürokratischen Hürden?
Ist eine Drei-Monats-Frist rechtlich möglich?
Grundsätzlich: Ja, teilweise – aber nicht flächendeckend.
Das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht enthält bereits heute Fristenregelungen. In vielen Landesbauordnungen gilt für einfache Vorhaben ein sogenanntes Genehmigungsfiktion-Modell oder eine Entscheidungsfrist von etwa drei Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen. Genau hier liegt jedoch der Knackpunkt.
Denn diese Frist beginnt nicht mit Antragseingang, sondern erst dann, wenn die Behörde alle Unterlagen als vollständig anerkannt hat. In der Praxis kann dieser Punkt Wochen oder Monate auf sich warten lassen – ohne formale Fristbindung.
Zudem gelten die Drei-Monats-Fristen nicht für:
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größere Wohnanlagen,
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Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung,
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Projekte mit Abweichungen vom Bebauungsplan,
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Bauvorhaben mit Denkmal-, Artenschutz- oder Immissionsfragen.
Gerade diese Projekte machen aber einen großen Teil des dringend benötigten Wohnungsbaus aus.
Wo liegen die größten bürokratischen Hürden?
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Komplexe Beteiligungsverfahren
Behörden müssen Stellungnahmen zahlreicher Stellen einholen: Umweltbehörden, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz, Brandschutz, Verkehrsbehörden. Jede Verzögerung einer beteiligten Stelle stoppt das Gesamtverfahren. -
Personalmangel in Bauämtern
Viele Bauverwaltungen sind chronisch unterbesetzt. Fachkräfte fehlen, Verfahren stapeln sich. Fristen lassen sich ohne zusätzliches Personal kaum einhalten. -
Überfrachtetes materielles Baurecht
Schallschutz, Energieeffizienz, Artenschutz, Stellplatzsatzungen, kommunale Gestaltungsvorschriften – jede zusätzliche Regel erhöht den Prüfaufwand und das Klagerisiko. -
Haftungs- und Klageangst
Behörden entscheiden häufig defensiv. Eine fehlerhafte Genehmigung kann später von Gerichten kassiert werden – mit persönlicher Verantwortung der Sachbearbeiter.
Was müssten Behörden konkret tun, um Linnemanns Ziel umzusetzen?
Damit eine Drei-Monats-Entscheidung Praxis wird statt Politikslogan, wären tiefgreifende Änderungen nötig:
1. Verbindliche Entscheidungsfristen mit echter Genehmigungsfiktion
Wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt – auch bei größeren Vorhaben. Das würde den Druck massiv erhöhen.
2. Standardisierung und Typengenehmigungen
Wohngebäude nach festgelegten Typen (z. B. serielles Bauen) könnten pauschal genehmigt werden, ohne Einzelfallprüfung jedes Details.
3. Digitale, medienbruchfreie Verfahren
Einheitliche Bauantragsportale, automatische Vollständigkeitsprüfungen und verbindliche interne Fristen für Stellungnahmen.
4. Personal- und Kompetenzaufbau
Ohne zusätzliche Fachkräfte ist jede Fristverkürzung unrealistisch. Alternativ: stärkere Zentralisierung auf Landesebene.
5. Reduzierung materieller Standards
Schnellere Genehmigungen sind nur möglich, wenn weniger geprüft werden muss – politisch der sensibelste Punkt.
Politische Bewertung
Linnemanns Forderung trifft einen realen Nerv. Lange Genehmigungszeiten sind ein echter Standortnachteil. Nach geltendem Recht ist eine Drei-Monats-Frist jedoch nur in einfachen Fällen realistisch. Für den Massenwohnungsbau erfordert sie einen Paradigmenwechsel: weg von maximaler Einzelfallprüfung, hin zu Vertrauen, Standardisierung und bewusst akzeptierten Risiken.
Ob dieser Mut politisch tragfähig ist, bleibt offen. Klar ist: Ohne tiefgreifende Reformen im Bau-, Umwelt- und Verwaltungsrecht bleibt die Drei-Monats-Genehmigung vor allem eines – ein ambitioniertes Wahlversprechen.
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