bei wesentlichen Fragen erwarten wir klare und präzise Antworten – keine Allgemeinfloskeln, die mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten. Natürlich befinden wir uns noch in einem frühen Stadium des Verfahrens. Dennoch gibt es bereits jetzt entscheidende Punkte, die geklärt werden können – wenn man es denn will. Dass Ihre Kanzlei hierzu bislang nicht die notwendige Bereitschaft zeigt, ist für uns offensichtlich.
Woran wir das festmachen? Ganz einfach: Die Nicht-Antworten Ihrer verantwortlichen Mitarbeiterin sprechen eine deutliche Sprache. Und mit Verlaub, Herr Dr. Eckert, die Umstände Ihrer Bestellung als Insolvenzverwalter sind für uns zweifelhaft und dringend klärungsbedürftig.
Wir sind offen für ein sachliches Gespräch mit der beauftragten Mitarbeiterin. Doch bisher entsteht der Eindruck, dass sie es vermeidet, in eine zielorientierte Diskussion mit uns zu treten. Stattdessen droht das Thema in einer endlosen Gesprächsrunde zu versanden – mit viel Gerede, aber ohne greifbare Ergebnisse. Das können und werden wir nicht akzeptieren.
Verantwortliche identifizieren – Anleger schützen
Unser Ziel ist es, dass für die geschädigten Anleger ein konkretes Ergebnis erzielt wird. Das bedeutet: Nicht erneut die Kleinanleger zur Kasse bitten, sondern die wirklich Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere:
- Vorstände und Aufsichtsräte, die das Konstrukt nicht ausreichend überwacht haben,
- der Vertrieb, der nicht hinterfragt, aber hohe Provisionen kassiert hat – teils in einer Größenordnung, die aus unserer Sicht „jenseits von Gut und Böse“ liegt.
Insbesondere die Bestandspflegeprovision, die in dieser Form im Investmentbereich unüblich ist, muss kritisch hinterfragt werden. Hier gilt es anzusetzen, anstatt den geschädigten Anlegern erneut zu schaden.
Streit für Klarheit – Verständnis für die Anleger schaffen
Wir setzen uns von Beginn an für eine transparente Klärung ein – nicht um Streit um des Streits willen, sondern um ein besseres Verständnis für die Situation der Anleger zu erreichen.
Ein erster Schritt: Die Klärung der Bedenken hinsichtlich Ihrer Bestellung zum Insolvenzverwalter. Das sollte aus unserer Sicht durch eine offizielle Stellungnahme des Amtsgerichts Hameln erfolgen, das Sie eingesetzt hat.
Wir werden nicht locker lassen, bis diese Fragen plausibel und nachvollziehbar geklärt sind. Möglicherweise finden Sie gemeinsam mit dem Gericht eine Erklärung für den zeitlichen Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir würden uns freuen.
Erwartung: Ein konstruktives Gespräch
Unabhängig davon erwarten wir in der Insolvenzabwicklung selbst ein sachliches und konstruktives Gespräch mit Ihrer Mitarbeiterin, die uns dazu jederzeit kontaktieren kann.
Kommentar hinterlassen