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Dr. Peter Tauber und die Deutsche Vermögensberatung

helen35 (CC0), Pixabay
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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 4. Januar 2022

Herr Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Dr. Peter Tauber hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre angezeigt, zum 1. Januar 2022 eine freiberufliche Beratertätigkeit für die Deutsche Vermögens­beratung AG aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 22. Dezember 2021 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen eine Tätigkeitsaufnahme ab dem 1. Januar 2022 nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.

Berlin, den 4. Januar 2022

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

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