Startseite Vorsicht Anlegerschutz Dr. Fischer Consulting, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
AnlegerschutzBAFIN

Dr. Fischer Consulting, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Josy_Dom_Alexis / Pixabay
Teilen

Dr. Fischer Consulting, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Dr. Fischer Consulting, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen bietet auf seiner Webseite www.drfischerconsulting.de (Arbitrage-) Hochfrequenz-Handel an und behauptet wahrheitswidrig, von der BaFin geprüft worden zu sein und das Produkt am deutschen Markt anbieten zu dürfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...