Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Dr. Angela Merkel – Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes
Bundespolitik

Dr. Angela Merkel – Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes

dianakuehn30010 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 23. August 2022

Frau Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, ein Buchprojekt aufnehmen sowie anlassbezogen als Rednerin bei öffentlichen Veranstaltungen tätig werden zu wollen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. Juli 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeit nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.

Berlin, den 23. August 2022

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Wadephul in Peking: Signale der Kooperation bei Seltenen Erden – Stillstand in der Ukraine-Frage

Bei seinem nachgeholten Besuch in China konnte Bundesaußenminister Johann Wadephul Fortschritte in...

Bundespolitik

Klingbeils Kurswechsel: Regierung arbeitet an neuem Modell für private Altersvorsorge

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den Stillstand in der privaten Altersvorsorge überwinden und...

Bundespolitik

Koalition unter Druck: Rentenreform spitzt sich zur Regierungskrise zu

Ausgerechnet das zentrale Sozialprojekt der schwarz-roten Bundesregierung entwickelt sich zu einem politischen...

Bundespolitik

Söders Balanceakt: CSU-Chef versucht, die Rentenrebellen einzufangen

Markus Söder setzt zum letzten Stimmungs-Angriff an. Beim Deutschlandtag der Jungen Union...